Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Ihr Unternehmen in allen Belangen der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Lassen Sie nichts anbrennen und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Unsere auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Betreuung gewährleistet alle gesetzlichen Vorschriften aus den Unfallverhütungsvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Hierbei ist zu erwähnen, dass jeder Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (vgl. § 5 Absatz 1, § 6 ASiG) schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen hat, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/
Eine solche Bestellung kann auf dem unternehmensinternen Weg, also zum Beispiel mit der Ausbildung eigener Beschäftige oder Einstellung solcher mit den erforderten Qualifikationen, erfolgen. Gleichzeitig ist dies gerade für kleine und mittelständische Unternehmen schwer umsetzbar, setzt es doch klar definierte Anforderungen an die auszubildenden Beschäftigten und ist mit gewissen Kosten verbunden.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Team als extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Umsetzung der erforderlichen Pflichten.
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Backnang, Bremen, Bremerhaven, Cloppenburg, Emden, Essen, Esslingen, Fellbach, Göppingen, Hamburg, Hannover, Leer, Meppen, Minden, Nienburg, Norden, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Rotenburg, Soltau, Stuttgart, Uelzen, Vechta, Waiblingen, Wilhelmshaven uvm.